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IGEL – individuelle Gesundheitsleistungen – sind Leistungen, für die keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht, weil sie nicht in den Bereich der GKV fallen oder auf Ihren Wunsch erfolgen.

Es sind Leistungen, die aber im Einzelfall sinnvoll sein können und ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden dürfen.

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche Leistungen sind, aber im konkreten Fall auf Wunsch des Patienten als privatärztliche Leistung erbracht werden. In diesem Fall verlangt der Krankenversicherte vor Behandlungsbeginn, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und schließt darüber einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse erstattet.

Im Vordergrund der Vorsorge stehen unserer Erfahrung und auch aktuellen wissenschaftlichen Erkentnissen zufolge:

Klinische Vorsorge-Untersuchungen

  • Vorbeugen eines Schlaganfalls
  • Vorbeugen eines Herzinfarktes
  • Vorbeugen und Früherkennung eines Darmkrebs
  • Früherkennung eines Blasenkrebs mittels Urinuntersuchung

Sprechen Sie uns bitte einfach an.
Alle Laborparameter können Sie auch nachlesen.

Laborlexikon

  • „Intervall-Check“: zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung
  • „General-Check“: umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung

Vorsorge-Untersuchungen mittels apparativer Verfahren

  • „Sono-Check“: sonographischer Check-up der Abdominalorgane
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie) zur Früherkennung von Erkrankungen der Atemwege
  • Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms mittels Bestimmung des PSA

Laboratoriumsdiagnostische Wunschleistungen

  • Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
  • HIV-Test auf Wunsch außerhalb von Risikogruppen
  • „Labor-Check“: Untersuchung von BSG, kleinem Blutbild, Leber- und Nierenwerten sowie ggf. weiteren Laborparametern
  • Anlassbezogener Labor-Teiltest auf Patientenwunsch (z.B. Leberwerte, Nierenwerte, Blutfette, Sexualhormone)
  • Schilddrüsen-Vorsorge: TSH-Untersuchung bei Frauen ab 45 Jahren ohne klinische oder anamnestische Auffälligkeiten

Freizeit, Urlaub, Sport, Beruf

  • Reisemedizinische Beratung, einschl. Impfberatung
  • Reisemedizinische Impfungen
  • Sportmedizinische Eignungs-Untersuchung
  • Eignungsuntersuchungen (z.B. für Reisen, Flugtauglichkeit, Tauchsport)

Ärztliche Serviceleistungen

  • ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Leistungen
  • Pflichten auf Wunsch des Patienten (z.B. Bescheinigung bei Reiserücktritt oder für Schul-/Kindergartenbesuch)
  • medizinisch nicht indizierte Abklärungsdiagnostik im Rahmen der Beweissicherung nach Drittschädigung

Ärztliche Leistungen zur Steigerung des Wohlbefindens

  • Verabreichung von Vitamin- und Aufbaupräparaten auf Wunsch des Patienten

Sonstige Wunschleistungen

  • Injektion eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten (z.B. knorpelschützende Substanzen)

IGeL-Kodex

Ein Kodex für individuelle Gesundheitsleistungen

Ärzte gehen in der Regel gewissenhaft und seriös mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) um. Dies wollen wir durch ein von der KVBW entwickeltes Qualitätsversprechen – den IGeL-Kodex – sichtbar machen.

Wir, als verantwortungsvolle Hausarztpraxis, verpflichten uns den zehn Grundsätzen zum verantwortlichen IGeLn.

Diese leiten sich aus dem Handlungsleitfaden von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ab.

Die zehn Grundsätze

1. Sachliche Information
 
2. Zulässige und sinnvolle
Leistungen, transparente Indikationsstellung
 
3. Weiterführende Informationen und Entscheidungshilfen
 
4. Seriöse Beratung
 
5. Wissenschaftliche Belege für den Nutzen der IGeL
 
6. Freie Entscheidungsfindung
 
7. Angemessene Bedenkzeit
 
8. Recht auf Zweitmeinung
 
9. Schriftlicher Behandlungsvertrag
 
10. Nachvollziehbare Rechnungsstellung
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